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Yachtcharter - Versicherungen
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    CHARTERRÜCKTRITTSVERSICHERUNG
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    Wer ist versichert?
    * Versichert sind der Skipper und die Crewmitglieder

    Was ist versichert?
    Versichert sind
    * Stornokosten infolge plötzlicher schwere Erkrankung, Unfall oder Tod aufgrund eine Ausfalles einer versicherten Person bzw. dessen nächsten Angehörigen

    Nicht versichert sind Storno kosten z.B.
    * aufgrund beruflicher Verhinderung bzw. bestehender Erkrankungen
    * infolge Krieg, Streik bzw. Beschlagnahme

    Die Leistung des Versicherers
    Ersetzt wird
    * bei Ausfall des Skippers die volle Chartersumme (ohne Selbstbehalt),
    * bei Ausfall eines Crewmitgliedes der aliquote Anteil der Charterkosten (ohne Selbstbehalt).

    Die Leistung des Versicherers ist in allen Fällen mit der Versicherungssumme limitiert.

    Versicherungsbedingungen
    Als Grundlage für die Charterrücktrittsversicherung (Stornokosten) gelten die "Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Reise-Annullationsversicherung". Die Bedingungen liegen bei Ihrem Vercharterer auf..

    Die Charterrücktrittsversicherung kann nur bis spätestens 28 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen werden. Bei kurzfristigem Charter muss der Versicherungsabschluss spätestens am Folgetag der Buchung erfolgen.

    Versicherer
    UNIQA Österreich Versicherungen AG, 1029 Wien, Untere Donaustraße 21. Sitz der Gesellschaft Wien, FN 46466 h beim Handelsgericht Wien, DVR: 0664367.
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    UNIQA Charterversicherungen
    Prämiendetails

    • Prämie ... 5,0 % vom Reisepreis

    • Mindestprämie ... 50,00 €

    • kein Selbstbehalt!
    Für alle Versicherungsunterlagen gilt:
    Vorbehaltlich allfälliger Änderungen oder Druckfehler! Es gelten ausschließlich die Bedingungen auf der webseite von UNIQA!
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